Beitrags- und Gebührenordnung gemäß § 5 (4) und § 6 (4)
der Vereinssatzung.
- Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein und für Gebühren zur Nutzung von Vereinseigentum.
- Eine Änderung kann nur über die Mitgliederversammlung vollzogen werden.
- Jahresbeiträge:
Beitrags- Mitgliedsgruppen Beitragshöhe pro Monat
Klasse
01 ordentliche Mitglieder 5,00 €
02 Fördermitglieder 20,00 €
03 Jugendliche bis 18 Jahre 2,00 €
04 Familienmitgliedschaft 10,00 €
(Erziehungsberechtigte/r und Kind/er einer Familie)
- Spenden und Spendenbescheinigungen
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinsziele sind Spenden erwünscht. Die Spenden können ihrem Zweck entsprechend ausgewiesen sein. Spendenbescheinigungen werden am Jahresende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgestellt.
- Auf Antrag kann der Vorstand auch Mitglieder von der Beitragspflicht befreien, wenn dies den Zwecken des Vereins dient.
- Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten; es ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
- Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.
- Der Mitgliedsbeitrag wird bis Ende Januar des Jahres fällig.
- Gebühren werden zunächst nicht festgesetzt.
Die Beitrags- und Gebührenordnung tritt am 01.04.2018 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Mitgliedschaft kostenfrei.
Plauen, 27.03.2018
gez. Anja Orlamünder, Anja Döhla, Gert-Uwe Wellner gez. Moreen Dietzsch Vorstand Schriftführer